Ist ein Immobilienbau zum Festpreis möglich?

Häuslebauer haben es nicht leicht. Viele Dinge gibt es zu beachten. Denn bereits die Planungsphase hat es in sich: Kann der passende Bauplatz gefunden werden? Wer wird der Bauleiter: Der Architekt oder eine dritte Person? Müssen wir alle Handwerker für die verschiedenen Gewerke selber beauftragen? Wie steht es mit einer Montagefirma, die all diese Aufgaben übernimmt? Oder geben wir den gesamten Auftrag aus der Hand und lassen uns ein schlüsselfertiges Haus zum „Festpreis“ bauen?

Achtung: Alarmglocke!

Wer sich mit Anzeigen beschäftigt, die großzügig ein Bauen zum Festpreis oder ein schlüsselfertiges Haus anbieten, der sollte sehr vorsichtig mit den Aussagen dieses Unternehmens umgehen.

Denn wer sich mit dem Bauen von Häusern auskennt, der weiß, dass dieser Festpreis entweder von vornherein vollkommen überteuert wäre oder dass es irgendwo eine Klausel in diesem Vertrag gibt, die besagt, dass alle zusätzlichen Kosten ebenfalls zu übernehmen sind, egal ob abgesprochen oder nicht.

Es ist nämlich ganz einfach so, dass in jeder Bauphase Zwischenfälle passieren können, die das eigentlich eingeplante Budget erneut beanspruchen. So versuchen sich viele Anbieter von „Komplettangeboten“, Schlupflöcher offen zu halten, durch die sie bei eventuellen zusätzlichen Ausgaben diese beim Käufer eintreiben können. Dies können beispielsweise Verzögerungen bei Schlechtwetterphasen sein, sodass die Garantiezeit verkürzt würde.

Worauf bezieht sich der Festpreis?

Dieser Preis beinhaltet lediglich Gewerke und Aufgaben, die wörtlich im Leistungsverzeichnis des Vertrages aufgeführt wurden. Werden Gewerke verrichtet, die nicht spezifisch aufgeführt wurden, können sie zu einer zusätzlichen Rechnung führen. Aber auch nachträgliche Änderungen oder nicht ausformulierten Leistungsbeschreibungen können zu einer erhöhten Endabrechnung führen.

Wer mit dem Gedanken spielt, einen solchen Vertrag zu unterzeichnen, tut gut daran, die Auflistung der Gewerke und der durchzuführenden Arbeiten vor dem endgültigen Vertragsabschluss ganz genau zu prüfen. Fällt ein Fehler auf, ist dieser vor Vertragsunterzeichnung zu beheben. Ob dies mit einer oder mehreren Änderungen vorgenommen werden kann, ist vom Bauherren, aber auch vom Anbieter abhängig.

Wer das Gefühl hat, über den Tisch gezogen zu werden, sollte den Vertrag im Vorwege von einem Anwalt prüfen lassen. Zwar wird auch dieser seine Dienste in Rechnung stellen, doch kann man bei einem Fachanwalt von einer vernünftigen, korrekten Vertragsprüfung ausgehen. Sollten darüber hinaus dennoch weitere Gewerke / Kosten anstehen, sind sie zu übernehmen. Dennoch kann man davon ausgehen, dass im Fall der anwaltlichen Unterstützung der Dienstleister keine Probleme mehr machen wird.

Und noch ein Tipp: Der Begriff „schlüsselfertig“ ist gesetzlich nicht geschützt. So kann dies einerseits bedeuten, dass das Haus tatsächlich vollständig fertig erbaut und bezugsfertig ist – was der Otto-Normal-Verbraucher auch denkt. Es könnte aber auch, je nach vertraglichem Zusammenhang, bedeuten, dass Fenster und Türen eingebaut sind, der Innenausbau jedoch noch auf sich warten lässt. Also: Besser doppelt prüfen, als später teures Lehrgeld zahlen!