Verkehrssicherungspflicht auf dem eigenen Grundstück

clause-67400_640Die Verkehrssicherungspflicht hat in Deutschland einen hohen Stellenwert. Denn niemand möchte verunglücken, nur weil irgendwo irgendwas gefahrenträchtig ist.

Wobei es bei der Verkehrssicherungspflicht nicht in erster Linie darum geht, irgendwelche komplizierten Vorschriften einzuhalten. Es geht einzig und allein darum, dass niemand zu Schaden kommt. Im öffentlichen Raum hat dies besondere Bedeutung, weil dort viele Menschen unterwegs sind.

Was ist jedoch im privaten Raum, auf der Außenanlage des eigenen Grundstücks? Viele Eigenheimer, die sich einer eventuellen Gefahrensituation auf dem eigenen Grund und Boden bewusst sind, sehen die Verkehrssicherungspflicht nicht so eng. Sie wissen, dass die eine Treppenstufe wackelt, hie und da eine Bodenunebenheit ist, die man nicht sieht. Sie selbst sehen sich entsprechend vor und sagen dies auch ihren Verwandten und Gästen.

Alle wissen Bescheid?

Die ständigen Nutzer oder Besucher eines Grundstücks kennen die Gefahren, die in der Außenanlage eines privaten Grundstücks vorhanden sind. Deshalb wähnt sich der Grundstückseigentümer in Sicherheit, dass schon nichts passieren wird. Und neue Besucher kann er ja schließlich auf die eine oder andere Gefahr hinweisen, sodass nichts passiert.

Was aber wenn doch? Wenn plötzlich jemand, den der Grundstücksbesitzer nicht hat informieren können, in der eigenen Außenanlage verunfallt. Dann ist in jedem Fall der Grundstückseigener für den Unfall verantwortlich. Und schadenersatzpflichtig. Weil das so ist, sollte jeder Grundstücksbesitzer seine Außenanlagen so gestalten, dass von vornherein keine Gefahrenstellen vorhanden sein können.

Das betrifft nicht nur die baulichen Außenanlagen wie etwa Treppen oder Swimmingpools. Auch ein nicht gefülltes Maulwurfsloch im Rasen kann jemandem die Beine brechen. Besonders prekär wird es, wenn Kinder im Spiel sind. Wenn sie im Spielen sind. Sie können dann auf keine Gefahr achtgeben.

Der Gartenteich als Gefahrenstelle

Ist auf dem Grundstück ein Swimmingpool vorhanden, wird jeder einsehen, dass dieser für kleinere Kinder gefährlich werden kann. Aber wer denkt schon daran, dass ein Gartenteich viel gefährlicher ist. Erst deshalb viel gefährlicher, weil niemand vermutet, dass Kinder darin ertrinken können. Der ist doch so flach!

Kleine Kinder können bereits ab einer Wasserhöhe von 4 cm ertrinken, wenn sie so unglücklich fallen, dass Nase und Mund von Wasser bedeckt sind. Das passiert immer wieder. Also: wenn Kleinkinder da sind, unbedingt den Gartenteich abdecken.